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   VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03   

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https://dejure.org/2003,14032
VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03 (https://dejure.org/2003,14032)
VK Bund, Entscheidung vom 26.03.2003 - VK 2-06/03 (https://dejure.org/2003,14032)
VK Bund, Entscheidung vom 26. März 2003 - VK 2-06/03 (https://dejure.org/2003,14032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des erforderlichen Interesses am Auftrag gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Rahmen der Antragsbefugnis; Erhöhte Darlegungspflicht und Begründungspflicht zum Nachweis des erforderlichen Interesses am Auftrag bei Nichtabgabe ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Antwort der Vergabestelle auf ein Rügeschreiben setzt nicht die Rügefrist außer Kraft

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Planung, Vorbereitung und Durchführung der sprachlichen Vorbereitungsphase für Fortbildungsgäste aus Entwicklungsländern - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbereitung und Durchführung von sprachlicher Vorbereitungsphase

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Bund, 13.08.2001 - VK 1-25/01

    Planung, Vorbereitung und Durchführung der sprachlichen Vorbereitungsphase für

    Auszug aus VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03
    Die VSt hatte bereits 1998 und 2001 Vergabeverfahren zu vergleichbaren Aufträgen durchgeführt, die teilweise Gegenstand von Nachprüfungsverfahren waren (siehe: Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13. August 2001, VK 1- 25/01; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).

    Inwieweit den Auftragnehmern ein solches "ungewöhnliches Wagnis" durch diese Vergütungsregelungen auferlegt wird, wurde nicht nur von der 1. Vergabekammer des Bundes beurteilt (siehe: Beschluss vom 13. August 2001, VK 1 - 25/01), sondern im Rahmen des sofortigen Beschwerdeverfahrens durch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).

    Ebenso wie in dem streitgegenständlichen Verfahren, war Herr B auch in jenem Vergabeverfahren als Geschäftsführer für die ASt tätig, indem er das die Unbestimmtheit der Leistungsbeschreibung bemängelnde Schreiben formulierte (siehe Verfahrensakte VK 1- 25/01), Nachprüfungsantrag der ASt vom 5. August 2001, Anlage ASt 3).

    Überdies war der ASt bekannt, dass im Vergabeverfahren strenge Anforderungen an die Rügefristen zu stellen sind, da bereits in dem Nachprüfungsverfahren vor der 1. Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 13. August 2001, VK 1- 25/01) die Frage der Rügefrist thematisiert wurde.

    Dieses Abnahmerisiko wird allerdings - anders als in der dem Verfahren VK 1 - 25/01 zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung durch die Garantie begrenzt, dass 1.000 Sprachkursmonate in jedem Fall bezahlt werden und - bei maximal 1.200 möglichen Sprachkursmonaten - lediglich für 200 Sprachkursmonate in Frage steht, ob diese durch die VSt abgerufen werden oder nicht.

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03
    Die VSt hatte bereits 1998 und 2001 Vergabeverfahren zu vergleichbaren Aufträgen durchgeführt, die teilweise Gegenstand von Nachprüfungsverfahren waren (siehe: Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13. August 2001, VK 1- 25/01; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).

    Eine Ausnahme ist jedoch in dem Fall anzunehmen, dass der Kenntnistand der Antragstellerin einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren als mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - Verg 32/01).

    Inwieweit den Auftragnehmern ein solches "ungewöhnliches Wagnis" durch diese Vergütungsregelungen auferlegt wird, wurde nicht nur von der 1. Vergabekammer des Bundes beurteilt (siehe: Beschluss vom 13. August 2001, VK 1 - 25/01), sondern im Rahmen des sofortigen Beschwerdeverfahrens durch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).

  • OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - 5 Verg 2/99
    Auszug aus VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03
    Aufgebürdet werden dürfen regelmäßig nur leistungstypische Wagnisse (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999, 5 Verg 2/99).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03
    Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Rüge verbleibende Unklarheiten wirken sich jedoch zu Lasten der VSt aus, da diese letztlich für die Verfristung der Rüge darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2001 Verg 16/01, abgedruckt: VergabeR 2001, S. 419 (421)).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03
    Gemäß der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. April 1999 (Verg 1/99, abgedruckt: WuW/ E Verg 223 ff.) ist eine Rüge nur dann unverzüglich, wenn sie "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgt, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Auszug aus VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03
    Die fehlende Angebotsabgabe könne auch nicht damit begründet werden, dass es unmöglich gewesen sei, anhand der in Streit stehenden Leistungsbeschreibung ein Angebot zu formulieren, zumal der ASt - anders als anderen Bietern - der Vertragsgegenstand aus den vorangegangenen Ausschreibungsverfahren bereits aus zurückliegenden Vergabeverfahren - insbesondere aus dem Verfahren, das Gegenstand der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Verg 32/02) war - thematisch bekannt gewesen sei und die ASt dort ein Angebot abgeben konnte.
  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03
    Eine "Heilung" ist im Verwaltungsprozessrecht dann ausgeschlossen, wenn es sich bei dem in Frage stehenden Verwaltungsakt um eine Maßnahme mit Drittwirkungen handelt, d.h. wenn durch die Sachentscheidung die Rechtsposition eines durch den unanfechtbaren Verwaltungsakt Begünstigten wieder entzogen wird (BVerwG DÖV 1969, 142; Kopp/ Schenke-VwGO § 70 Rn 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Die Vorschrift findet deshalb von vornherein auf solche Risiken keine Anwendung, die vertragstypisch ohnehin den Auftragnehmer treffen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.9.2001 - Verg 28/01; ebenso: 2. VK des Bundes, Beschluss vom 26.3.2003 - VK 2 - 06/03; Zdzieblo in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., Abschnitt 1 § 18 Rn. 38; Noch in Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, § 8 Rn. 45; zur Parallelvorschrift des § 9 Nr. 2 VOB/A : Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, Teile A und B, 14. Aufl., A § 9 Nr. 2 Rn. 30; Hertwig in Beck"scher VOB-Kommentar, § 9 Rn. 27; Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., A § 9 Rn. 4).
  • VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08

    Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener

    Den Antragsteller trifft bei Nichtabgabe eines Angebotes dann eine erhöhte Darlegungs- und Begründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen (VK Südbayern, B. v. 21.05.2008, - Az.: Z3-3-3194-13-04/07, 2. VK Bund, B. v. 26.03.2003, - Az.: VK 2-06/03).

    Folglich ist zur Klärung der Frage, welches Wagnis ungewöhnlich und damit vergaberechtlich nicht zulässig ist, einzelfallbezogen vorzugehen ( Saarländisches OLG, B. v. 29.09.2004 - Az.: 1 Verg 6/04 ; 2. VK Bund, B. v. 26.3.2003 - Az.: VK 2-06/03).

  • VK Sachsen, 05.05.2009 - 1/SVK/009-09

    Keine nachträgliche Festlegung von Unterkriterien und Bewertungsmatrix

    Folglich ist zur Klärung der Frage, welches Wagnis ungewöhnlich und damit vergaberechtlich nicht zulässig ist, einzelfallbezogen vorzugehen (Saarländisches OLG, B. v. 29.09.2004 - Az.: 1 Verg 6/04; 2. VK Bund, B. v. 26.3.2003 - Az.: VK 2-06/03).
  • VK Bund, 21.06.2010 - VK 2-53/10

    Kauf/Leasing eines Dienstwagens

    Die Vorschrift findet deshalb von vornherein auf solche Risiken keine Anwendung, die ohnehin den Auftragnehmer treffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. September 2001 - Verg 28/01 und 7. September 2003 - VII Verg 26/03; ebenso: 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26. März 2003 - VK 2 - 06/03).
  • VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03

    Vergabe von Bauleistungen

    Auf andere Art und Weise könnten an der Angebotsabgabe interessierte Unternehmen ansonsten einen gegebenenfalls tatsächlich vorliegenden Vergabefehler nicht überprüfen lassen, ohne sehenden Auges ein möglicherweise zeit- und kostenaufwendiges Angebot zu erstellen, das wertlos wäre, weil es den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen nicht entspricht (vgl. schon BKartA, Beschluss vom 26. März 2003, Az.: VK2-06/03).
  • VK Sachsen, 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

    Beschränkung der Bewerberzahl

    Folglich ist zur Klärung der Frage, welches Wagnis ungewöhnlich und damit vergaberechtlich nicht zulässig ist, einzelfallbezogen vorzugehen (Saarländisches OLG, B. v. 29.09.2004 - Az.: 1 Verg 6/04; 2. VK Bund, B. v. 26.3.2003 - Az.: VK 2-06/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

    Dennoch gilt hier eine erhöhte Darlegungs- und Begründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen (vgl. u.a. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26.03.2003 ­ VK2 -06/03).
  • VK Südbayern, 21.05.2007 - Z3-3-3194-1-13-04/07

    Angebot nicht abgegeben: Interesse an Auftrag schwer zu begründen!

    Den Antragsteller trifft bei Nichtabgabe eines Angebots jedoch eine erhöhte Darlegungs-und Begründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen (2. VK Bund, Beschluss v. 26.3.2003 -Az. VK 2-06/03).
  • VK Bund, 14.09.2009 - VK 2-153/09

    Abschluss einer Rabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Hintergrund des Schutzes der Bieter vor Überbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses ist der regelmäßig erweiterte Handlungsspielraum der Öffentlichen Hand und damit die Gefahr, dass auf die Bietern unzumutbare Risiken überwälzt werden (2. VK Bund, Beschluss vom 26. März 2003 - VK 2 - 6/03).
  • VK Saarland, 10.08.2009 - 3 VK 03/08

    Erfordernis der Prüfung auf Verständlichkeit und Vollständigkeit nach Eingang von

    Zwar ist es dem Antragsteller in Fällen wie dem vorliegenden, in denen er behauptet, gerade durch das ,,vergaberechtswidrige" Verhalten des Auftraggebers an einer Angebotsabgabe gehindert worden zu sein, nicht zuzumuten, um jeden Preis ein Angebot abzugeben, nur um sein Interesse am Auftrag zu dokumentieren; den Antragsteller trifft jedoch bei Nichtabgabe eines Angebotes eine erhöhte Darlegungs- und Begründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen (2. VK Bund, B. v. 26.03.2003 ­ Az.: VK 2- 06/03).
  • VK Arnsberg, 18.01.2008 - VK 1/08

    Keine Zustellung bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags

  • VK Südbayern, 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-39-12/06

    Interesse am Auftrag ist weit auszulegen!

  • VK Südbayern, 18.06.2007 - Z3-3-3194-1-22-05/07

    Vermittlung von Abschleppdiensten ist Dienstleistungskonzession!

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